Das neue Datenschutzrecht / Datenschutzgesetz / DSGVO

Politische Bildung und Recht - Österreich und die gesamte Eurpäische Union

Blick ins Material

Das neue Datenschutzrecht / Datenschutzgesetz / DSGVO

Politische Bildung und Recht - Österreich und die gesamte Eurpäische Union

Typ:
Unterrichtseinheit
Umfang:
16 Seiten (0,4 MB)
Verlag:
Manz Verlag
Autor/in:
Cassan-Juen, Cornelia
Auflage:
(2018)
Fächer:
Sowi/Politik
Klassen:
9-13
Schulform:
Gymnasium, Berufsschule, Hauptschule, Realschule

Dieser Beitrag mit Aufgaben und Lösungen für den Unterricht gibt einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Datenschutzrecht.

Der Schutz personenbezogener Daten war bisher in Österreich durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) geregelt. Nach jahrelangen Verhandlungen wurde im Mai 2016 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kundgemacht, mit der das materielle Datenschutzrecht innerhalb der EU vereinheitlicht wurde.

Im Gegensatz zu Richtlinien, deren Zielvorgaben von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb einer bestimmten Frist in entsprechende nationale Rechtsnormen umzusetzen sind, werden Verordnungen automatisch Bestandteil der nationalen Rechtsordnung. Als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung gilt daher die Datenschutz-Grundverordnung nach einer Übergangsphase von zwei Jahren ab dem 25.5.2018 in allen EU-Ländern, somit auch in Österreich.

Die wesentlichsten Inhalte zusammengefasst:
  • Wegfall der Meldepflicht für Datenanwendungen im Datenverarbeitungsregister, dafür nachträgliche Kontrolle durch die Datenschutzbehörde und stärkere Eigenverantwortung der Verantwortlichen:
  • Neue Dokumentationspflichten: Rechenschaftspflicht für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
  • Nachweis von technischen und organisatorischen Datensicherheitsmaßnahmen durch entsprechende Dokumentation vom Verantwortlichen und/oder Auftragsverarbeiter
  • Meldung von Datenschutzverletzungen
  • Einsatz von Datenschutzbeauftragten in bestimmten Fällen, z.B. bei umfang-reicher Verarbeitung sensibler Daten als Kerntätigkeit
  • Datenschutz-Folgenabschätzung bei Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen
  • Rechte von Betroffenen (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschrän-kung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht, Verankerung des Rechts auf Vergessenwerden etc.)
  • Erhöhter Strafrahmen: Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Konzernumsatzes sind möglich.

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