Das Jugendstrafrecht - Erziehung vor Strafe

Entwicklung und Sozialisation

Blick ins Material

Das Jugendstrafrecht - Erziehung vor Strafe

Entwicklung und Sozialisation

Typ:
Unterrichtseinheit
Umfang:
33 Seiten (3,1 MB)
Verlag:
RAABE
Auflage:
1 (2023)
Fächer:
Pädagogik
Klassen:
10-11
Schulform:
Gymnasium

Wie hat sich der Umgang mit straffälligen Jugendlichen im Laufe der Zeit verändert? Welchen pädagogischen Grundgedanken verfolgt das Jugendstrafrecht? Und welche Urteile werden gefällt? In dieser Unterrichtseinheit beschäftigen sich die Lernenden mit dem Jugendstrafrecht in Deutschland. Sie lernen dabei nicht nur die Besonderheiten und Zielsetzungen kennen, sondern befassen sich auch mit pädagogischen und psychologischen Aspekten.

KOMPETENZPROFIL:
  • Klassenstufe: 10–11
  • Kompetenzen: die historische Entwicklung im Umgang mit straffälligen Jugendlichen nachvollziehen; sich über die Konsequenzen der Strafmündigkeit sowie anthropologische Grundannahmen bewusst werden; den erzieherischen Aspekt des Jugendstrafrechts erkennen; den Ablauf einer Verhandlung vor dem Jugendgericht nachvollziehen; zwischen Erziehungsmaßregeln und Strafe unterscheiden
  • Thematische Bereiche: Jugendliche und Recht, Erziehungsziele, Urteilsvermögen
  • Medien: Zeitungsartikel, Fallbeispiele, Karikatur, Statistik

Lehrplanbezug der Unterrichtseinheit:

Diese Unterrichtseinheit orientiert sich am Inhaltsfeld 2 „Bildungs- und Erziehungsprozesse“ des Kernlehrplans Erziehungswissenschaft für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen für die Einführungsphase. Die Lernenden beschäftigen sich mit einem zentralen Thema des Erwachsenwerdens: der Strafmündigkeit. Sie werden für die Bedeutung des Jugendstrafrechts sensibilisiert und erfahren, welche Taten strafbar sind und mit welchen Konsequenzen gerechnet werden muss. Da viele Taten aus Unwissenheit begangenen werden, ist die Aufklärung über gesetzliche Regelungen relevant. Nur wer weiß, was strafbar ist und welche Konsequenzen ihn erwarten, ist präventiv geschützt.

Zugleich wird den Schülerinnen und Schülern der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts vermittelt: Richterinnen und Richter stempeln angeklagte Jugendliche nicht automatisch als kriminell ab und bestrafen sie. Stattdessen analysieren sie sowohl die Tat als auch die sozialen Umstände der Angeklagten und versuchen, ihnen eine zweite Chance zu geben. Es geht in dieser Unterrichtseinheit also auch um die pädagogischen und psychologischen Aspekte des Jugendstrafrechts.

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Material-Nr.: 81590

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