Die Urheberreform der Europäischen Union

Aufbruch ins digitale Zeitalter oder das Ende des Internets?

Blick ins Material

Die Urheberreform der Europäischen Union

Aufbruch ins digitale Zeitalter oder das Ende des Internets?

Typ:
Unterrichtseinheit
Umfang:
33 Seiten (3,6 MB)
Verlag:
Mediengruppe Oberfranken
Autor/in:
Sinz, Wolfgang
Auflage:
(2019)
Fächer:
Sowi/Politik
Klassen:
9-13
Schulform:
Gymnasium, Realschule

Selten war eine Entscheidung des Europäischen Parlaments derartig umstritten und wurde derartig medial bekämpft, wie die am 26. März 2019 verabschiedete Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (Urheberrechtsrichtlinie).

Vor allem junge Menschen demonstrierten in europäischen Städten gegen diese Richtlinie, nicht wenige sahen v. a. in dem ursprünglichen Art 13, jetzt Art. 17, der Richtlinie eine Bedrohung für das Internet. Influencer und andere bekannte Persönlichkeiten warnten vor einem Ende von YouTube und Co, nicht wenige riefen dazu auf, Protest-Mails an EU-Parlamentarier zu senden. Die Angst memes, livestreams, das Verlinken oder die satirische Auseinandersetzung mit Internet-Inhalten könnten unmöglich gemacht werden, ließ viele Internet-Nutzer auf die Barrikaden gehen.

Von Seiten der großen Plattform-Betreiber wurde argumentiert, dass es keine passenden Upload-Filter auf dem Markt geben würde und das Dienste wie YouTube oder Google eingeschränkt werden könnten, wenn die Betreiber für die Inhalte ihrer Plattformen verantwortlich gemacht würden. Das Ende der Meinungsfreiheit durch vorauseilende Zensur schien eingeläutet zu sein. Außerdem, so wird argumentiert, seien die Plattform-Betreiber überhaupt nicht in der Lage, die Urheberrechte zu ermitteln.

Deutlich seltener wurden die Milliardengewinne der Internetgiganten aus den USA thematisiert und die Tatsache, dass jeder von ihnen schon heute mit Uploadfi ltern arbeitet. Die Bedeutung des Urheberrechts und die Frage, wie eine Rechtsetzung aus dem „analogen Zeitalter“ dem „digitalen Zeitalter“ angepasst werden kann, wurde nur am Rande thematisiert. Auch dass die Reform des Urheberrechts nicht – wie von vielen

Demonstranten behauptet – allein vom Europaparlament beschlossen wurde, sondern dass der Gesetzgebungsprozess schon 2016 begann und auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurückgeht, dem letzten Endes die Mitgliedsstaaten der EU und das Parlament zustimmen müssen, blieb oftmals unerwähnt. Diese Richtlinie ist damit ein Kompromiss zwischen EU-Kommmission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament.

Die Reform des Urheberrechts eignet sich zudem sehr gut, den Gang des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der EU zu thematisieren. Besonders das Instrument der Triloge lässt sich an diesem Beispiel sehr gut erläutern.

Das Echo in der nationalen und internationalen Presse fiel schließlich deutlich differenzierter aus als in den sozialen Netzwerken. Art. 17 sieht zahlreiche Ausnahmen für kleinere Plattformbetreiber vor, Wikipedia ist ausdrücklich von Art. 17 ausgenommen.

Die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie stellt schließlich einen Versuch dar, die Besitzer von Urheberrechten an Literatur, Kunst, Musik o. ä. zu dem ihnen zustehenden Recht zu verhelfen.

Zentrales Ziel dieser Unterrichtseinheit ist es, die Medienkompetenz junger Menschen zu schulen und ihre Urteilskompetenz zu stärken.

Kompetenzen und Unterrichtsinhalte: Die Schülerinnen und Schüler sollen
  • ihre Urteilskompetenz an einem aktuellen und kontroversen Thema überprüfen,
  • Vor- und Nachteile der Urheberrechtsreform der Europäischen Union erörtern,
  • den interessengeleiteten Einfluss Sozialer Medien erkennen,
  • ihre eigene Methode der Informationsgewinnung erläutern,
  • sich eigenständig Informationen über das Urheberrecht erarbeiten,
  • unterschiedliche europäische Rechtsakte unterscheiden können,
  • das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union kennenlernen,
  • das Trilog-Verfahren erläutern können,
  • erkennen, dass die Urheberrechtsreform der Europäischen Union nicht allein durch das Europäische Parlament beschlossen wurde,
  • abschließend die Berechtigung der Kritik an der Urheberrechtsreform der Europäischen Union mithilfe des Politikzykluses bewerten.

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