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Naturschutz
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Kurzvorstellung:

Nach § 14 (1) BnatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke “rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig und von besonderer Eigenart sind, 2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen, 3. sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, 4. vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen.

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Kurzvorstellung:

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u.a. die Rote Liste, die eine Bestandsaufnahme bedrohter Tier- und Pflanzenarten darstellt. Bundesregierung und die einzelnen Länderregierungen erstellen für ihren Bereich diese Liste und bilden somit eine wichtige Grundlage für den Naturschutz in Deutschland. Alle in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten sind geschützt, entweder bereits ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet.

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Kurzvorstellung:

Wie in der Volkswirtschaft und den Unternehmen sind auch in den privaten Haushalten die Prinzipien des Umweltschutzes zu verwirklichen. Schwerpunkt in den privaten Haushalten ist die Abfallvermeidung sowie die Zuführung wiederverwendbarer Produkte bzw. und Anteile zur Verwertung. Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung der Haushaltsabfälle. So kann jeder einzelne Verbraucher zum Rohstofflieferanten werden. Der Recyclinganteil an der Inlandglasproduktion beträgt ca. 80 %.

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Kurzvorstellung:

Umweltbewusstes Einkaufen wird durch Orientierungshilfen, wie das Umweltzeichen (Blauer Engel) begünstigt. Über folgende Umwelteigenschaften verfügen die Produkte, die mit dem Blauen Umweltengel gekennzeichnet sind (Auswahl): * Produkte enthalten keine Schadstoffe (wie Asbest, Schwermetalle, Lösungsmittel) oder nur geringe Mengen (wie schadstoffarme Lacke); * Produkt wurde aus Altstoffen hergestellt; * Produkt kann mehrfach verwendet werden; * das Produkt nutzt Energie besonders gut und weist niedrige Schadstoffwerte aus (Gas- und Ölheizungsanlagen).

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Kurzvorstellung:

Beim Sammeln und Fangen von Naturobjekten muss man stets gewissenhaft die Naturschutzgesetze beachten. Daher muss der Tier- und Pflanzensammler die Grundsätze des Naturschutzes beherrschen und genau wissen, welche Pflanzen und Tiere geschützt sind. Auch in Naturschutzgebieten darf nicht gesammelt werden. Ein Biologielehrer sollte sich also mit dem Kreisbeauftragten für Naturschutz in Verbindung setzen und sich mit ihm abstimmen. Für die Mithilfe beim Sammeln und Fangen werden verantwortungsbewusste Schüler mit hinzugezogen, die genaue Hinweise und Anleitungen brauchen, um arbeiten zu können.

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Übersicht über die Teile:
  • Definition des Begriffes Sammeln
  • Sinn und Bedeutung des Sammelns
  • Regeln für das Sammeln
  • Interessante Sammlungen für Schüler
  • Ausrüstung für das Fangen und Sammeln
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Preis: 1,99 €
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Kurzvorstellung:

Ohne Aufsicht dürfen sich Schüler nicht in naturwissenschaftlichen Fachräumen aufhalten. Über vorhandene Löscheinrichtungen, über Fluchtwege und über die Lage und Bedienung der Not-Aus-Schalter und des zentralen Haupthahnes müssen alle Schüler informiert sein. Geräte, Maschinen, Schaltungen und Chemikalien darf der Schüler nur unter Aufsicht des Lehrers bedienen (Notfälle sind davon ausgenommen). Giftige Tiere sowie Tiere, die als Krankheitsüberträger in Frage kommen, z.B. Säugetiere aus dem Freiland, dürfen in Schulen nicht gehalten und nicht zur Demonstrations- und Beobachtungszwecken verwendet werden. Beim Halten von Tieren in der Schule ist darauf zu achten, dass das artgemäße Verhaltensbedürfnis nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Es dürfen keine Pflanzen bzw. Pflanzenteile in den Mund genommen werden, denn sie könnten mit Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden in Berührung gekommen sein. Nach der Untersuchung von Pflanzen, und dabei insbesondere nach der Untersuchung von Giftpflanzen, unbedingt Hände und Unterarme waschen. Bei der Arbeit mit Bakterien, Viren- und Pilzkulturen ist oberstes Gebot hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz! Es darf nur mit Mikroorganismen gearbeitet werden, die für die Schule genehmigt sind!

Übersicht über die Teile:
  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Umgang mit Tieren
  • Regeln für den Umgang mit Pflanzen
  • Hinweise für die Arbeit mit Bakterien, Viren- und Pilzkulturen
Detail-Informationen
Preis: 1,49 €
Abonnenten: 1,34 €
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Kurzvorstellung:

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u.a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, “dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.”

Mit einer Abbildung

Übersicht über die Teile:
  • Allgemein
  • einige wichtige Auszüge aus dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG)1 vom 2. Februar 2001.
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