Naturschutz
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Kurzvorstellung:
Nach § 14 (1) BnatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke
“rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines
Naturschutzgebietes erfüllen,
3. sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten
Zustand befinden,
4. vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen
Tier- und Pflanzenbestandes dienen.
mit vielen Abbildungen
Preis: 1,79 €
Abonnenten: 1,61 €
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Kurzvorstellung:
Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste
Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von
staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und
Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u.a. die Rote Liste, die
eine Bestandsaufnahme bedrohter Tier- und Pflanzenarten darstellt.
Bundesregierung und die einzelnen Länderregierungen erstellen für ihren
Bereich diese Liste und bilden somit eine wichtige Grundlage für den
Naturschutz in Deutschland. Alle in der Roten Liste genannten Tier- und
Pflanzenarten sind geschützt, entweder bereits ausgestorben, vom
Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet.
mit vielen Abbildungen
Preis: 1,79 €
Abonnenten: 1,61 €
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Kurzvorstellung:
Wie in der Volkswirtschaft und den Unternehmen sind auch in den
privaten Haushalten die Prinzipien des Umweltschutzes zu verwirklichen.
Schwerpunkt in den privaten Haushalten ist die Abfallvermeidung sowie
die Zuführung wiederverwendbarer Produkte bzw. und Anteile zur
Verwertung. Voraussetzung dafür ist die getrennte Erfassung der
Haushaltsabfälle.
So kann jeder einzelne Verbraucher zum Rohstofflieferanten werden.
Der Recyclinganteil an der Inlandglasproduktion beträgt ca. 80 %.
mit vielen Abbildungen
Preis: 1,79 €
Abonnenten: 1,61 €
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Kurzvorstellung:
Umweltbewusstes Einkaufen wird durch Orientierungshilfen, wie das
Umweltzeichen (Blauer Engel) begünstigt. Über folgende
Umwelteigenschaften verfügen die Produkte, die mit dem Blauen
Umweltengel gekennzeichnet sind (Auswahl):
* Produkte enthalten keine Schadstoffe (wie Asbest, Schwermetalle,
Lösungsmittel) oder nur geringe Mengen (wie schadstoffarme Lacke);
* Produkt wurde aus Altstoffen hergestellt;
* Produkt kann mehrfach verwendet werden;
* das Produkt nutzt Energie besonders gut und weist niedrige
Schadstoffwerte aus (Gas- und Ölheizungsanlagen).
mit vielen Abbildungen
Preis: 1,69 €
Abonnenten: 1,52 €
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Kurzvorstellung:
Beim Sammeln und Fangen von Naturobjekten muss man stets
gewissenhaft die Naturschutzgesetze beachten. Daher muss der Tier- und
Pflanzensammler die Grundsätze des Naturschutzes beherrschen und genau
wissen, welche Pflanzen und Tiere geschützt sind. Auch in
Naturschutzgebieten darf nicht gesammelt werden. Ein Biologielehrer
sollte sich also mit dem Kreisbeauftragten für Naturschutz in
Verbindung setzen und sich mit ihm abstimmen. Für die Mithilfe beim
Sammeln und Fangen werden verantwortungsbewusste Schüler mit
hinzugezogen, die genaue Hinweise und Anleitungen brauchen, um arbeiten
zu können.
Mit vielen Abbildungen
Übersicht über die Teile:
- Definition des Begriffes Sammeln
- Sinn und Bedeutung des Sammelns
- Regeln für das Sammeln
- Interessante Sammlungen für Schüler
- Ausrüstung für das Fangen und Sammeln
Preis: 1,99 €
Abonnenten: 1,79 €
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Kurzvorstellung:
Ohne Aufsicht dürfen sich Schüler nicht in
naturwissenschaftlichen Fachräumen aufhalten. Über vorhandene
Löscheinrichtungen, über Fluchtwege und über die Lage und Bedienung der
Not-Aus-Schalter und des zentralen Haupthahnes müssen alle Schüler
informiert sein. Geräte, Maschinen, Schaltungen und Chemikalien darf
der Schüler nur unter Aufsicht des Lehrers bedienen (Notfälle sind
davon ausgenommen). Giftige Tiere sowie Tiere, die als
Krankheitsüberträger in Frage kommen, z.B. Säugetiere aus dem Freiland,
dürfen in Schulen nicht gehalten und nicht zur Demonstrations- und
Beobachtungszwecken verwendet werden. Beim Halten von Tieren in der
Schule ist darauf zu achten, dass das artgemäße Verhaltensbedürfnis
nicht so eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, Schäden
oder Leiden zugefügt werden. Es dürfen keine Pflanzen bzw.
Pflanzenteile in den Mund genommen werden, denn sie könnten mit
Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden in Berührung gekommen sein.
Nach der Untersuchung von Pflanzen, und dabei insbesondere nach der
Untersuchung von Giftpflanzen, unbedingt Hände und Unterarme waschen.
Bei der Arbeit mit Bakterien, Viren- und Pilzkulturen ist oberstes
Gebot hygienisches Verhalten am Arbeitsplatz! Es darf nur mit
Mikroorganismen gearbeitet werden, die für die Schule genehmigt sind!
Übersicht über die Teile:
- Allgemeine Verhaltensregeln
- Umgang mit Tieren
- Regeln für den Umgang mit Pflanzen
- Hinweise für die Arbeit mit Bakterien, Viren- und Pilzkulturen
Preis: 1,49 €
Abonnenten: 1,34 €
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Kurzvorstellung:
Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste
Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von
staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und
Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u.a. die Rote Liste oder
die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz
gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das
Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, “dass die Vielfalt,
Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft
gesichert bleiben.”
Mit einer Abbildung
Übersicht über die Teile:
- Allgemein
- einige wichtige Auszüge aus dem Gesetz zur Neuregelung des
Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung
anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG)1 vom 2. Februar 2001.
Preis: 1,99 €
Abonnenten: 1,79 €
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