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Gewaltenteilung und -verschränkung; Bundestag; Bundesregierung

Parlament und Regierung

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von “checks and balances” verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei...

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Typ:
Lernhilfe
Umfang:
33 Seiten (1,7 MB)
Verlag:
Duden Paetec
Autor:
Rytlewski, Ralf / Wuttke, Carola
Auflage:
(2004)
Fächer:
Sowi
Klassen:
11-13
Schultyp:
Sek II

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Kurzbeschreibung zu "Gewaltenteilung und -verschränkung; Bundestag; Bundesregierung"

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von “checks and balances” verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

Die Bundesministerien sind als Teil der obersten Bundesbehörde zugleich Bestandteil der Bundesregierung. Zusammen mit dem Bundeskanzler bilden sie “das Bundeskabinett”. Als “ausführende Gewalt” (Exekutive) ist das Kabinett eine der drei staatlichen Gewalten.